Deutscher Krankenkasse Zuschuss auch für Ungarn
Sie haben unser unverbindliches Angebot erhalten, vorzugsweise bei dem „Zahn-Check“ und möchten nun Ihre Behandlung bei uns beginnen. Wenn Sie bei der deutschen Krankenkasse gesetzlich versichert sind, können Sie den gesetzlichen Zuschuss für Ihre Zahnbehandlung innerhalb der Europäischen Union (EU) beantragen. Dafür erhalten Sie auf Wunsch noch direkt beim Zahn-Check von uns das nötige Formular, einen Auslands-Heil- und Kostenplan.
Auch ohne Zahn-Check können wir Ihnen dieses Formular per Post zusenden. Diesen reichen Sie zur Bearbeitung und Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Bedingung ist entweder ein Heil- und Kostenplan oder ein Röntgenbild Ihres deutschen Zahnarztes. Auch das Röntgenbild, welches wir für Sie beim dem Zahn-Check erstellen, ist für die Krankenkasse geeignet. Die Unterlagen, die Sie bei der Krankenkasse einreichen, sollten nicht älter als 6 Monate sein. Der von uns ausgestellte Auslands-Heil- und Kostenplan hat ebenfalls eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Vor der Behandlung bei uns sollten Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über den Genehmigungsstatus und Ihre Zuzahlung informieren.
Unsere Erfahrung zeigt: Ihr persönlicher Kontakt zu Ihrer Krankenkasse kann bei der Bearbeitung Ihres Antrages hilfreich sein.